Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 77 Abs 3 BetrVG
Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit - Öffnungsklausel - Tarifüblichkeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Betriebs-Berater
Wann eine vorübergehende Kürzung Arbeitszeit vorliegt
- arbeitsrechtsiegen.de
Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit - § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3 ; BetrVG § 77 Abs. 3
Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit, Tarifüblichkeit, Öffnungsklausel, konkurrierende Gewerkschaften - rechtsportal.de
ZPO § 256
Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei späterer Nichtrückkehr zur "normalen" Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei späterer Nichtrückkehr zur "normalen" Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.05.2018 - 20 Ca 6862/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 653
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate durch Betriebsvereinbarung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage durch Urteil vom 16. Mai 2018 stattgegeben und zur Begründung unter Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2018, 15 Sa 1415/17 im Wesentlichen ausgeführt: Die BV Demografie sei unwirksam, da die Regelung mit einer Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate nicht von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gedeckt sei und § 77 Abs. 3 BetrVG einer freiwilligen Betriebsvereinbarung entgegenstehe.Sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die an eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit anknüpfen und diese abfedern sehen Zeiträume von maximal einem Jahr vor (§ 104 SGB III, s. zu diesem Aspekt LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - 15 Sa 1415/17 -, juris) .
Diese ist gleichermaßen betroffen, wenn einer noch verhandelnden Gewerkschaft der Schutz vor konkurrierenden Betriebsvereinbarungen aufgrund eines Tarifabschlusses anderer Gewerkschaften mit entsprechenden Öffnungsklauseln entzogen wird (s. auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - 15 Sa 1415/17 -, Rn. 45 , juris) .
- BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG liegt vor, wenn für einen überschaubaren Zeitraum von dem allgemein geltenden Zeitvolumen abgewichen wird, um anschließend zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit zurückzukehren (BAG, Beschluss vom 01. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 -, BAGE 107, 9-18, Rn. 31).55 b) Eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG liegt vor, wenn für einen überschaubaren Zeitraum von dem allgemein geltenden Zeitvolumen abgewichen wird, um anschließend zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit zurückzukehren (BAG, Beschluss vom 01. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 -, BAGE 107, 9-18, Rn. 31) .
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Keine Tarifüblichkeit liegt allerdings vor, wenn es in der Vergangenheit noch keinen einschlägigen Tarifvertrag gab und die Tarifvertragsparteien lediglich beabsichtigen, die Angelegenheit künftig tariflich zu regeln (BAG, Urteil vom 05. März 2013 - 1 AZR 417/12 -, Rn. 19, juris) .
- BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17
Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 16 mwN, BAGE 161, 305; BAG…, Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 AZR 64/18 -, Rn. 13, juris) . - BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 64/18
Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (…BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 16 mwN, BAGE 161, 305; BAG, Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 AZR 64/18 -, Rn. 13, juris) . - LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - vorübergehende Arbeitszeitverkürzung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Anders als die vorliegende Entscheidung geht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juli 2019, 10 Sa 82/19 davon aus, dass eine Arbeitszeitverkürzung wie die vorliegende von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gedeckt ist (§ 72 II Nr. 1 ArbGG). - BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Es handelt bei der Vereinbarung einer Arbeitszeit von 36, 5 Stunden wöchentlich in der BV Demografie um keine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, die als solche nicht der Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegen würde (s. zum Vorrang zwingender Mitbestimmung BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, BAGE 69, 134-171; BAG…, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 ABR 75/16 -, BAGE 162, 379-386, Rn. 17;… ErfK/Kania, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 77 Rn. 53 m.w.N.) . - BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12
Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Aus prozessökonomischen Gründen werden Feststellungsanträge als zulässig angesehen, wenn mit diesen die Grundlage der Berechnung der Vergütung geklärt wird (vgl. BAG, Urteil vom 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, BAGE 148, 1-9, Rn. 11) . - BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02
Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Maßgeblich ist damit, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG, Urteil vom 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 -, BAGE 106, 204-217- ausdrücklich zur Verlängerung, aber in Bezug genommen von der o.g. Entscheidung vom 01. Juli 2003) . - BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16
Betriebsvereinbarung - Tarifsperre
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18
Es handelt bei der Vereinbarung einer Arbeitszeit von 36, 5 Stunden wöchentlich in der BV Demografie um keine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, die als solche nicht der Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegen würde (s. zum Vorrang zwingender Mitbestimmung BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, BAGE 69, 134-171; BAG, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 ABR 75/16 -, BAGE 162, 379-386, Rn. 17;… ErfK/Kania, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 77 Rn. 53 m.w.N.) .